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So 5. März 2017 10 Uhr
Gottesdienst

Am Sonntag "Invocavit" predigt Pastor Matthias Voß, an der Orgel spielt Andreas J. Maurer-Büntjen Werke von Dietrich Buxtehude.

Marienkirche, Bad Segeberg

Hinweise zur heutigen Kollekte: Mitverantwortung für das öffentliche Leben

Projekt 1: für das Diakonische Werk Hamburg Die Kollekte ist heute für ein innovatives Projekt der Diakonie in Hamburg bestimmt: Für Menschen, die in Altenheimen leben, soll es möglich werden, bis zum Tod dort zu bleiben, auch wenn spezielle Palliativ-Pflege notwendig wird. In Alten- und Pflegeheimen werden Sterbende und Angehörige auch heute schon behutsam begleitet. Wenn aufgrund des Krankheitsbildes dabei jedoch eine hochspezialisierte Palliativ-Pflege nötig ist, kommen Alten- und Pflegeheime oft an ihre Grenzen. Sterbende Bewohner müssen dann nicht selten für die letzten Tage ins Krankenhaus umziehen. In dem Modellprojekt werden die rund 40 Pflegeeinrichtungen der Diakonie dabei unterstützt, eine Palliativ-Versorgung aufzubauen. Damit Bewohner in vertrauter Umgebung bleiben können und dort sterben, wo sie die letzte Zeit gelebt haben.

Projekt 2: für das Diakonische Werk Schleswig-Holstein Die Kollekte dient dem Hilfsfonds zur Unterstützung von Familienzusammenführungen in Schleswig-Holstein. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Schleswig-Holstein leben, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Nach einer lebensgefährlichen Flucht und der Asylanerkennung möchten die Flüchtlinge nach oft jahrelangem Warten und der Sorge um die Angehörigen ihre engsten Familienmitglieder endlich in Sicherheit wissen und diese zu sich nach Schleswig-Holstein nachholen. Es fehlt jedoch in der Praxis bei den Flüchtlingen an den finanziellen Mitteln, die Kosten der Familienzusammenführung aufzubringen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für den Flug vom Herkunftsland nach Deutschland, aber auch Kosten der Passbeschaffung etc. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen ist die Zahl der Anfragen nach finanzieller Unterstützung stark angestiegen. Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein unterstützt Flüchtlinge und gewährt auf Antrag eine anteilige Kostenübernahme zur Unterstützung der Familienzusammenführungen. Die Zuschüsse werden ausschließlich aus Spendenmitteln finanziert. Dies ist für alle in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge die einzige Möglichkeit der finanziellen Unterstützung in diesem Bereich.